Oft gestellte Fragen

Allgemeine Fragen

Eine Solaranlage auf deinem Dach bietet eindeutige Vorteile: Du machst dich unabhängig, sparst Stromkosten und schützt darüber hinaus noch das Klima. Ob eine Solaranlage nun die richtige Wahl für dich ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, wie z.B. der Größe deines Daches und der Ausrichtung dessen. Absolviere einfach den Solarcheck und prüfe gerne gemeinsam mit einem unserer Solarexpert*innen in einem unverbindlichen Beratungsgespräch, ob sich eine Solaranlage für dich lohnt.

Wir installieren Anlagen ab einer Größe von 5 kWp und legen die Solarmodule der Dachgröße und -lage optimal aus, damit die Solaranlage möglichst viel Sonnenstrom produziert. Somit kann möglichst viel des Eigenbedarfs gedeckt werden. Unserer Erfahrung nach, sollte deine Dachfläche eine mindest Größe von 40 qm haben.

Ja, elektrische Heizungen (z.B. Heizlüfter, Konvektoren, Infrarotheizungen, elektrische Fußbodenheizungen) können auch mit Sonnenstrom betrieben werden. Solange deine PV-Anlage Strom erzeugt oder Sonnenstrom im Speicher vorhanden ist, bezieht deine Heizung Solarenergie. Wenn der Speicher leer ist, greift deine Heizung auf den Netzstrom zurück.

Ein Batteriespeicher lohnt sich, um so viel des günstigen Solarstroms in deinem Haushalt zu verbrauchen wie möglich. Dadurch kannst du auch dann Sonnenstrom beziehen, wenn die Sonne nicht scheint. Mit einem Speicher machst du dich also noch unabhängiger vom Netzstrom und kannst einen Autarkiegrad von bis zu 80 % erreichen. 

Eine Solaranlage funktioniert aber natürlich auch ohne Speicher. Dann wird der überschüssige Strom, den du nicht direkt während der Sonnenstunden verbraucht hast, nicht für einen späteren Zeitpunkt gespeichert, sondern ins öffentliche Netz eingespeist.

Die Kapazität des Speichers ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig, wie z.B. die Größe der Solaranlage, die erwartete produzierte Strommenge und dein Stromverbrauch. Generell kann man pro 1000 kWh Stromverbrauch mit einer Kapazitätsgröße von 1-1,5 kWh rechnen.

Die Größe des Speichers ist abhängig von der Speicherkapazität. Ein 5.1 kWh Speicher misst beispielsweise 71.2 cm H x 58.5 cm B x 29.8 cm T. Bei einer höheren Speicherkapazität ändert sich lediglich die Höhe des Speichers. Ein 7.7 kWh Speicher misst vergleichsweise 94.5 cm H x 58.5 cm x 29.8 cm T.

Leider nein, da der Vertrag von dem Hausbesitzer unterschrieben werden muss.

Autarkie beschreibt das Verhältnis zwischen dem Eigenverbrauch des geladenen Sonnenstroms und dem Bezug von Netzstrom. Oder kurz: Deine Unabhängigkeit vom Stromnetz. 

Während Autarkie deine Unabhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz beschreibt, ermittelt der Autarkiegrad den Prozentsatz deiner Unabhängigkeit. Sprich: Wie stark bist du vom öffentlichen Stromnetz unabhängig und wie viel Strom musst du hinzukaufen. Um deinen Autarkiegrad zu ermitteln, wird die Leistung deiner PV-Anlage in Bezug zu deinem jährlichen Stromverbrauch berechnet. Zusätzlich kannst du deinen Autarkiegrad durch einen Stromspeicher erhöhen. Mit dem Unabhängigkeitsrechner der HTW kannst du z.B. deinen eigenen Autarkiegrad errechnen.

Mehr Informationen zum Autarkiegrad, dem Unabhängigkeitsrechner sowie Stromspeicher findest du unter: 

https://www.sunvigo.de/warum-sich-ein-stromspeicher-jetzt-richtig-lohnt/

Eigenverbrauch beschreibt den Anteil an selbst erzeugtem Strom, den du verbrauchst. Wichtig zu wissen: Eigenverbrauch ist nicht gleich Autarkie. Während Eigenverbrauch deinen eigenen Stromverbrauch beschreibt, ermittelt Autarkie, wie unabhängig du vom Stromnetz bist. Erzeugst du mehr Strom als du selbst verbrauchen kannst, wird der überschüssige Sonnenstrom in deinen Stromspeicher oder in das Stromnetz eingespeist.

Installation der Solaranlage

Ja, dabei arbeiten wir mit regionalen Anbietern und Handwerkspartnern zusammen.

Jein, wir unterstützen dich in einem letzten Vor-Ort-Termin via Online Meeting und besprechen alle wichtigen Details mit dir. Aber persönlich Vor-Ort werden ausschließlich unsere Sunvigo Handwerkspartner sein, die deine Solaranlage installieren, ist vor Ort.

In der Regel installieren wir die Solaranlage nach wenigen Wochen auf deinem Dach. Nachdem wir die Anlage auf deinem Dach installiert haben, erfolgt die Inbetriebnahme. Um deine Anlage in Betrieb zu nehmen, müssen wir die Stromzähler wechseln, was je nach Region weitere Zeit in Anspruch nimmt. Ab diesem Zeitpunkt kannst du Sonnenstrom von deinem Dach nutzen. Natürlich können wir dich vorab bereits mit Grünstrom aus dem Netz versorgen - vorausgesetzt dein bestehender Stromvertrag ist ausgelaufen.

Die Installation dauert typischerweise ein bis zwei Tage. Unsere Handwerkspartner benötigen dafür Zugang zu deinem Dach und deinem Haus.

Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten und sehr erfahrenen Meisterbetrieben zusammen. Diese werden einer ständigen Qualitätskontrolle durch uns unterzogen.

Betrieb der Solaranlage

Nein. Wir sind Eigentümer und Betreiber der Anlage und kümmern uns um alle administrativen Aufgaben. Du hast keinen Aufwand.

 

Nein. Das übernehmen wir als Eigentümer der Solaranlage. Damit ist die Solaranlage gegen alle möglichen Schäden versichert.

Durch unsere Versicherungen ist nicht nur die Solaranlage abgesichert, sondern auch eventuelle Beschädigungen durch die Solaranlage an deinem Eigentum.

Eine Solaranlage besteht aus sehr robuster Technologie. Im Durchschnitt warten wir eine Anlage alle drei bis vier Jahre. Reparaturen sind ebenfalls sehr selten erforderlich.

Bei einem Stromausfall schaltet sich die Photovoltaikanlage aus Sicherheitsgründen ab. Das ist natürlich ärgerlich, aber das hat wichtige Gründe. Der Wechselrichter der PV-Anlage ist an das öffentliche Stromnetz angebunden, damit er funktionieren kann. Fällt der Strom im öffentlichen Netz aus, kann der Wechselrichter auch nicht mehr funktionieren und Wechselstrom produzieren. Sobald der Ausfall behoben ist, kann die PV-Anlage neu gestartet und Sonnenstrom wieder produziert werden. Um den Wechselrichter neu zu starten, muss der Hauptschalter und die Sicherung im Zählerschrank eingeschaltet werden.

Anleitungen zum Neustart deiner PV-Anlage:

Fronius:

Huawei:

Kostal:

Solltest du Schwierigkeiten beim Neustart der Anlage haben, schreibe uns gerne ein Mail an hallo@sunvigo.de. Wir werden uns telefonisch mit dir in Verbindung setzen, um die Anlage gemeinsam neu zu starten.

Sunvigo Produkt

Unseren dynamischen Stromtarif gibt es immer in Kombination mit einer Sunvigo Solaranlage, unserem Energiemanagementsystem und einem intelligenten Messsystem (alles inklusive). 

Aktuell bieten wir unseren Tarif nur für Neukund:innen an.

Ja, um deinen Verbrauch stündlich dynamisch abrechnen zu können, wird ein Smart Meter (intelligentes Messsystem) benötigt. Die guten Nachrichten - bei allen Sunvigo Solaranlagen installieren wir dir kostenfrei ein intelligentes Messsystem.

Dein neuer Tarif greift, sobald wir deine Sunvigo Solaranlage in Betrieb nehmen und unseren Energiemanager sowie das intelligente Messsystem installiert haben. So stellen wir sicher, dass du alle Vorteile der kombinierten Lösung in Anspruch nehmen kannst.

Mit der Kombination aus Sunvigo Solaranlage, Sunvigo Green Dynamic und unserem Energiemanager kannst du gleich doppelt sparen und den ganzen Tag von 100 % sauberem und günstigem Strom profitieren. Die Kombination aus Solaranlage und Batteriespeicher lässt dich unabhängiger werden. Wenn du dann noch deinen restlichen Strombedarf mit unserem Stromtarif zu Zeiten mit günstigen Strompreisen deckst, kannst du deine Energiekosten um bis zu 30 % senken.

Beim Sunvigo Stromvertrag sind wir der Eigentümer und Betreiber der Anlage, d.h. wir nehmen die Einspeisevergütung ein. Diese geben wir dir allerdings durch unsere günstigen Strompreise an dich weiter.

Beim Kauf einer Solaranlage erhältst du als Kunde die Einspeisevergütung sowie Erlöse durch die optimale Vermarktung des Überschusses, durch den Sunvigo Bonus, der dir einmal im Jahr ausgezahlt wird.

Mit unserem Sunvigo Stromvertrag sicherst du dir mit der Sunvigo-Garantie einen günstigen Sonnenstrompreis für die nächsten 20 Jahre.

Große Teile deines verbrauchten Stroms stammen direkt von der Solaranlage auf deinem Dach. Wenn die Sonne nicht scheint, liefern wir dir Strom aus anderen erneuerbaren Energiequellen, vor allem aus Wind- und Wasserkraft.

Der Stromvertrag für den Grünstrom hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich danach jeweils um ein Jahr, wenn du ihn nicht fristgerecht kündigst.

Nach Ablauf der Grundlaufzeit von 12 Monaten kann jeder unserer Grünstrom-Tarif fristgerecht gekündigt werden. 

Deine Kosten beim Sunvigo Stromvertrag beschränken sich auf einen günstigen Verbrauchspreis pro kWh für den Sonnenstrom sowie optional eine monatliche Rate für zusätzliche smarte Optionen. 100% der Anschaffungs- und Betriebskosten der Solaranlage, tragen wir – inklusive Installation, Finanzierung, Wartung, Reparaturen, Ersatzteile, Versicherung, kaufmännischer Betrieb und Steuern.

Aufgrund des günstigen Sonnenstroms können wir dir unsere Bestpreis-Garantie anbieten. Das heißt unsere Stromkosten in Summe sind immer niedriger als im günstigsten Ökostromtarif deines regionalen Grundversorgers – inklusive aller Bonuszahlungen. Solltest du trotzdem deinen Stromvertrag wechseln wollen, kannst du dies grundsätzlich nach dem Auslaufen des Stromvertrags mit uns tun. Dann betreiben wir die Solaranlage weiter, speisen 100% des Stroms ins Netz ein und stellen ihn z.B. Sunvigo-Kunden zur Verfügung.

Grundsätzlich benötigst du in jedem Fall einen Stromvertrag für dein Haus. Mit einer Sunvigo Solaranlage hast du immer die Möglichkeit, Sunvigo-Strom inklusive aller Vorteile zu nutzen und beziehst deinen Netzstrom aus derselben Hand. Super einfach! Durch einen Sunvigo-Stromvertrag bleibst du außerdem flexibel. Nach dem Auslaufen des Jahresvertrages deinen Grün-Stromtarif fristgerecht kündigen und dich für einen anderen Stromanbieter entscheiden.

Ja, deinen alten Stromvertrag musst du selbst kündigen. Wir helfen dir aber gerne dabei. Schick uns einfach eine Nachricht und wir leiten dir ein Template weiter, welches du einfach ausfüllen und fristgerecht per E-Mail an deinen Versorger schicken kannst. Schicke uns bitte anschließend die Kündigungsbestätigung vom Versorger, damit wir dich schnellstmöglich mit Strom beliefern können.

Anbei findest du unter den folgenden Links Kündigungsvorlagen, die du ausfüllen und downloaden kannst:

Finanzierungsmodelle & MwSt

Zum 01. Januar 2023 sinkt die Umsatzsteuer von 19% auf 0 % für den Kauf von PV-Anlagen. 

Unser “Sunvigo Solarstromvertrag” wird in 2023 weiterhin mit 19% besteuert. Aber er ist die tatsächliche Strompreisbremse für die nächsten 20 Jahre, denn der Arbeitspreis liegt deutlich unter den 40 Cent der staatlichen Preisbremse. Aktuell wird von unseren Finanzierungsmodellen der Kauf mit 0 % besteuert werden. 

Hast du einen Vertrag auf Basis der geltenden Mehrwertsteuer 2022 oder vorher abgeschlossen, gilt dieser Mehrwertsteuersatz auch für den Restwert deiner Anlage. 

Unseren Sunvigo Solarstromvertrag bieten wir weiterhin an. Grünstrom aus dem Netz kannst du flexibel hinzubuchen.

Die 0% gelten für die “wesentlichen Komponenten” einer Anlage. Das sind die PV-Anlage einschließlich der Installation und dem Speicher. Die Wallbox ist kein wesentlicher Bestandteil einer PV-Anlage und wird weiterhin mit 19% besteuert. 

Flexibilität mit Sunvigo

Dann speisen wir den Sonnenstrom vollständig ins Netz ein und stellen ihn z.B. unserer Sunvigo-Community zur Verfügung. Du kannst jederzeit erneut einen Sunvigo-Stromvertrag abschließen. Zudem kannst du die Anlage bereits nach zwei Jahren zu einem vorher festgelegten Restwert erwerben. Je nachdem welchen Tarif du gewählt hast, kannst du die Anlage nach 20-30 Jahren kostenfrei übernehmen, oder wir deinstallieren die Anlage kostenfrei. Auch wenn du den Stromvertrag nicht fortsetzen möchtest, übernehmen wir weiterhin den Betrieb der Solaranlage zu 100%.

Die einfache Antwort: Ja! Du kannst deine Solaranlage einfach zu Beginn über unseren Stromvertrag finanzieren und die Anlage bereits nach einem Jahr zu einem vorher festgelegten Restwert übernehmen.

Dann hast du zwei Möglichkeiten: Der neue Hauseigentümer wird unser neuer Vertragspartner und bezieht weiterhin Sonnenstrom von Sunvigo. Dann muss dies in den Kaufvertrag mit aufgenommen werden.

Oder aber, du erwirbst die Anlage zum vorher festgelegten Restpreis und verkaufst sie weiter an den neuen Hausbesitzer.

Solltest du dazu Fragen haben, steht dir dein/e Solar-Berater*in gerne zur Verfügung.

Ja, du kannst zu deinem Sunvigo Produkt optional einen Batteriespeicher dazu buchen und erhältst ein intelligentes Energiemanagementsystem inklusive. So kann der Sonnenstrom, der nicht sofort in deinem Haus verwendet wird, in einer Batterie gespeichert und später verwendet werden. Dadurch erhöhst du deine Unabhängigkeit von Netzstrom, denn du beziehst auch dann Solarenergie, wenn die Sonne gerade nicht scheint. Das Energiemanagementsystems hilft dir dabei, einen möglichst hohen Anteil des Sonnenstroms in deinem Haus zu verbrauchen und noch effizienter zu nutzen. So sparst du noch mehr Geld. 

Auf die Module erhalten wir eine Herstellergarantie über 25 Jahre. Die Garantie für den Speicher liegt in der Regel bei 3 bis 8 Jahren.

Hast du dich für den Sunvigo Stromvertrag und einem Stromspeicher entschieden, ersetzen wir dir deinen Speicher natürlich für die gesamte Laufzeit von 20 Jahren wann immer notwendig.

Wenn die Anlage in deinen Besitz übergeht (entweder nach 20 Jahren oder, nachdem du sie uns abkaufst) gehen natürlich auch die Herstellergarantien auf dich über.

Hast du dich für den Kauf entschieden, so ist die Wartung im kostenlosen Service-Paket enthalten.

Aktuell ist es uns leider nicht möglich, die Größe des Systems zu erhöhen. Die Komponenten (Batterie und Wechselrichter) wurden so gewählt, dass sie zur Größe deiner Anlage passen. Wir als Unternehmen wachsen jedoch stetig weiter und erweitern unser Leistungsspektrum. Somit ist es denkbar, dass wir in Zukunft die Größe deines Batteriespeichers erweitern können.

Ja, du kannst eine KfW Förderung bekommen. Bei dem KfW-Effizienzhaus 40 Gebäudestandard ist es wichtig, dass die Solaranlage und der Speicher mit dem Haus verbunden sind. Ob die Anlage gekauft, gemietet oder fremdbetrieben wird, spielt hierbei keine Rolle.

 

Nein, sobald die Anlage in dein Eigentum übergeht, ist Sunvigo nicht mehr der Betreiber der Anlage.

Im Basic Tarif können wir nach 30 Jahren den Abbau und Abtransport der Komponente übernehmen.

 

Abrechnung und Stromzähler

Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende werden seit 2017 alle analogen Stromzähler schrittweise durch digitale Stromzähler ersetzt. In vielen Haushalten befinden sich aber noch häufig analoge Stromzähler, welche in Eintarifzähler und Doppeltarifzähler unterschieden werden:

  • Eintarifzähler:

    Der Eintarifzähler ist der am weit verbreitetste Stromzähler in deutschen Haushalten. Er besitzt ein mechanisches Zählwerk, womit der gesamte Stromverbrauch gemessen wird. Um den Stromverbrauch abzulesen, werden lediglich die Zahlen in dem schwarzen Rahmen, also die Werte vor dem Komma, benötigt.

  • Doppeltarifzähler:

    Der Doppeltarifzähler besitzt zwei mechanische Zählwerke und kann dadurch zwei Stromverbräuche messen. Diese zwei Stromverbräuche sind zwei Stromtarifen zugeordnet: dem Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT). Der Hochtarif gilt meistens tagsüber und besitzt einen höheren Strompreis als der Niedertarif, welcher meistens nachts gilt. Die stündliche Zuordnung variiert mit dem Stromanbieter. Bei Sunvigo wird nicht in HT und NT unterschieden, weshalb Sunvigo keine Doppeltarifzähler verbaut. Dennoch kann bei Ihnen ein Doppeltarifzähler aus früheren Zeiten verbaut sein. Um die zwei Stromverbräuche für HT und NT abzulesen, werden lediglich die Zahlen in den zwei schwarzen Rahmen, also die Werte vor dem Komma, benötigt.

Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende werden seit 2017 alle analogen Stromzähler schrittweise durch digitale Stromzähler ersetzt. Folglich werden bei einem Zählerwechsel nur noch digitale Stromzähler verbaut. Die Bezeichnung der digitalen Stromzähler unterscheiden sich offiziell in moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme.

  • Moderne Messeinrichtungen:

    Eine moderne Messeinrichtung besitzt ein digitales Display, auf dem der Zählerstand angezeigt wird. Der Zählerstand muss allerdings weiterhin abgelesen werden, da eine moderne Messeinrichtung noch nicht “smart” bzw. “intelligent” ist.

  • Intelligentes Messsystem:

    Der Unterschied bei einem intelligentem Messsystem zur modernen Messeinrichtung ist das Gateway, welches ein Kommunikationsmodul ist. Dadurch wird der digitale Stromzähler “smart” bzw. “intelligent”, da der Zählerstand fernausgelesen werden kann und eine Ablesung vor Ort überflüssig ist. Die Sicherheit des Gateways bezüglich Datenschutz ist durch hohe gesetzliche Anforderungen geregelt. Intelligente Messsysteme werden auch häufig als “Smart Meter” bezeichnet.

In der Ausführung können sich sowohl moderne Messeinrichtungen als auch intelligente Messsysteme in Einrichtungszähler und Zweirichtungszähler unterscheiden.

  • Einrichtungszähler:

    Ein Einrichtungszähler kann den Strom nur in eine Richtung messen, dies ist meistens der Strombezug, also der Stromfluss in den Haushalt hinein.

  • Zweirichtungszähler:

    Bei einem Zweirichtungszähler werden zwei Stromrichtungen gemessen, also der Strombezug und die Stromeinspeisung. Sie kommen häufig bei Photovoltaikanlagen zum Einsatz. Die Anzeige des Zählerstandes wechselt regelmäßig zwischen Strombezug rund Stromeinspeisung. Der Strombezug ist dabei durch die Kennzahl 1.8.0 und die Stromeinspeisung durch 2.8.0 gekennzeichnet.

Bei Sunvigo bestehen deine Stromkosten aus drei Komponenten, welche sich abhängig vom gewählten Tarif unterscheiden. Im Basic Tarif zahlst du für den Grünstrom aus dem Netz einen Grundpreis und einen Arbeitspreis. Der Grundpreis ist eine monatliche Gebühr, die unabhängig von deinem Verbrauch berechnet wird. Er wird mit der Anzahl der Monate in der Jahresabrechnung, in der Regel 12 Monate, multipliziert. Der Arbeitspreis ist der Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Grünstrom aus dem Netz und wird in ct/kWh angegeben. Er wird mit der verbrauchten Menge an Grünstrom im Abrechnungszeitraum multipliziert. Die dritte Komponente ist der Arbeitspreis für den Sonnenstrom, welcher von deinem Dach kommt. Dieser wird ebenfalls pro verbrauchte Kilowattstunde Strom angegeben (ct/kWh), nur in diesem Fall mit der verbrauchten Menge an Sonnenstrom multipliziert.

 

Die regelmäßige, monatliche Zahlung für  deinen Stromverbrauch bezeichnet sich als Abschlagszahlung. Zur Ermittlung der Abschlagszahlung werden deine voraussichtlichen Stromkosten pro Monat berechnet. Dazu werden abhängig von deinem gewählten Tarif die drei Preiskomponenten berechnet. Da der Grundpreis für den Grünstrom aus dem Netz bereits ein monatlicher Kostenpunkt ist, muss dieser nicht weiter verrechnet werden. Für die Arbeitspreise für Grünstrom aus dem Netz und Sonnenstrom vom Dach wird  dein Verbrauch im vergangenem Jahr genutzt. Dieser wird mit den beiden Arbeitspreisen multipliziert, woraus sich verbrauchsabhängige Stromkosten für ein Jahr ergeben. Diese werden durch 12 dividiert, um monatliche verbrauchsabhängige Stromkosten zu erhalten.

Die monatliche Abschlagszahlung ergibt sich nun aus den voraussichtlichen Kosten für Grünstrom aus dem Netz und Sonnenstrom vom Dach.

Mit der Jahresabrechnung werden die geleisteten Zahlungen mit den tatsächlichen Stromkosten verrechnet. Wenn die geleisteten Zahlungen die Stromkosten übersteigen, erhältst du von Sunvigo eine Rückzahlung. Andersherum musst du eine Nachzahlung tätigen.

Intelligentes Messsystem (iMSys)

Ein intelligentes Messsystem (iMsys) besteht aus zwei Komponenten: einer modernen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart Meter Gateway (SMGW). Beide Geräte unterliegen u.a. den Regularien der Mess- und Eichgesetzgebung.

Eine moderne Messeinrichtung (mME) ist ein digitaler Stromzähler, der den tatsächlichen Energieverbrauch und Ihre tatsächliche Nutzungszeit wiedergibt. Sie besteht aus einem elektronischen Messwerk und einer digitalen Anzeige. Im Unterschied zu einem iMSys ist die kommunikative Anbindung bei einer modernen Messeinrichtung zwar möglich, aber noch nicht erfolgt. Moderne Messeinrichtungen werden also nicht fernausgelesen und senden auch keine Zählerstände. Für die Jahresabrechnung ist eine manuelle Ablesung des Zählerstands durch den Messstellenbetreiber oder den Kunden weiterhin nötig. 

Ein Smart Meter Gateway ist die Kommunikationseinheit und damit das Herzstück des iMSys. Das Gateway ist ein “Vermittlungsgerät” zwischen Messeinrichtung und Kommunikationsnetz. Das SMGW kann eine oder mehrere mME sicher in ein Kommunikationsnetz einbinden. Darüber hinaus verfügt es über Funktionen zur Erfassung, Verarbeitung, Verschlüsselung und Versendung von Daten.

Mit Hilfe von iMSys kann man die Energiewende zu Hause aktiv mitgestalten. Diese innovativen Geräte geben unter anderem detailliert Aufschluss darüber, wann Sie wie viel Strom verbrauchen. Die so gewonnene neue Transparenz erleichtert es den künftigen Energieverbrauch zu kontrollieren und zu senken. So trägt man zu einer Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei. Gleichzeitig kann Sunvigo als Stromlieferant durch iMSys entsprechende Tarife anbieten, welche sich an Verbrauch und Erzeugung orientieren. Darüber hinaus liefern intelligente Messsysteme dem Netzbetreiber wichtige Netzzustandsdaten, mit denen er den Ausbau moderner zukunftsfähiger Netze vorantreiben kann. 

Diese Funktion macht eine effiziente, digitale Netzsteuerung und damit die Energiewende erst möglich.

Intelligente Messsysteme bilden die sichere und standardisierte technische Basis für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in den Bereichen Netzbetrieb, Strommarkt, Energieeffizienz und „Smart Home“. Diese sind:

  • Visualisierung Verbrauchsverhalten = Energieeinsparung
  • Vermeidung von Vor-Ort-Ablesekosten durch Fernauslesbarkeit
  • Ermöglichung variabler Tarife für Verbrauchsverlagerungen und damit verbundene Kostenersparnisse 
  • Die automatische Steuerung und Schaltung von Geräten wird zukünftig möglich
  • iMsys können Stromverbrauchern neue Möglichkeiten in einem “Smart Home” eröffnen  

Die Digitalisierung der Energielandschaft funktioniert nur, wenn eine entsprechende Datenlage verfügbar ist. Dafür braucht man intelligente Messsysteme als essentiellen Bestandteil der digitalen Netzinfrastruktur.

iMSys liefern diese Daten und sind das “Navigationssystem” der Energiewende. Mit ihrer Hilfe lassen sich die Energieflüsse annähernd in Echtzeit messen, sondern auch flexible Einspeiser und Verbraucher intelligent steuern.

Kunden können in Zukunft ihren Stromverbrauch mit einem iMSys überwachen und Stromfresser im eigenen Haushalt identifizieren. Über den gesicherten Datenkanal des Smart-Meter-Gateways kann eine Steuerbox angeschlossen werden. Diese erlaubt eine hochsichere Verbindung zu weiteren Geräten, wie zum Beispiel einer Wallbox, einer Wärmepumpe oder einem Home Energy Management System.

Das intelligente Messsystem (iMSys) erfüllt die strengen Datenschutz- und Sicherheitskriterien des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG), sowie die Anforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). 

Um ein einheitliches und sehr hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, macht das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verbindliche Vorgaben für Schutzprofile und technische Richtlinien für intelligente Messsysteme zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität. Diese wurden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter enger Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Bundesnetzagentur und der Physikalisch- Technischen Bundesanstalt erarbeitet. 

Mit einem Siegel des BSI werden nur solche Systeme ausgezeichnet, die die sehr hohen Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen nachweislich erfüllen. Sunvigo setzt ausschließlich zertifizierte Geräte ein!

Die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen wird im Rahmen einer regelmäßigen Zertifizierung vom BSI geprüft. Durch kontinuierliche Updates kann somit das hohe Sicherheitsniveau über die gesamte Lebenszeit des iMSys gewährleistet werden.

Das intelligente Messsystem erfasst die gemessenen Verbrauchswerte (Verbrauch und Einspeisung) alle 15 Minuten und überträgt sie verschlüsselt, je nach Tarif, z. B. einmal täglich. 

Die Daten werden über das Mobilfunknetz übertragen. Dies wird über eine im Smart Meter Gateway fest verbaute SIM-Karte möglich. Für die Übertragung der Daten fallen keine separaten Kosten an.

Jedes iMSys verfügt über ein Sicherheitsmodul für die verschlüsselte Übertragung. Die Daten kommen so geschützt bei den berechtigten Marktpartnern an. Eine Datenübermittlung wird ausschließlich für die energiewirtschaftlich zwingend notwendigen Zwecke wie Abrechnung oder Netznutzung vorgesehen.

Mit der Beauftragung für den Messstellenbetrieb durch Sunvigo, erhält man automatisch ein iMSys. Der bisherige Zähler wird ausgebaut und durch ein intelligentes Messsystem (moderne Messeinrichtung und Kommunikationseinheit (Smart Meter Gateway) ersetzt.

Für den Austausch des herkömmlichen Zählers gegen ein intelligentes Messsystem wird von einem von uns beauftragten Dienstleister fachmännisch durchgeführt. Den geplanten Wechsel des Zählers stimmen wir terminlich rechtzeitig mit allen Beteiligten ab.

Für den Tausch des Zählers ist unter Umständen eine Unterbrechung der Stromversorgung von ca. 15 Minuten notwendig. Um etwaige Beschädigungen an empfindlichen elektronischen Geräten auszuschließen, empfehlen wir derartige Geräte für die Dauer der Unterbrechung vom Stromnetz zu trennen.

Bei Bedarf werden in manchen Fällen mehrere Zähler gleichzeitig getauscht, die dann gemeinsam datentechnisch an ein Smart Meter Gateway angebunden werden.

Die ausgebauten Zähler werden von Sunvigo an den bisherigen Messstellenbetreiber zurückgesendet.

Der Austausch des alten Stromzählers und die Inbetriebnahme des iMSys dauert rund 45 Minuten. Mit der Inbetriebnahme sendet das iMSys die exakt gemessenen Verbrauchswerte und die Mengen der in das Stromnetz eingespeisten Kilowattstunden, einmal am Tag automatisch an den Messstellenbetreiber Sunvigo. 

Weitere Informationen zum iMSys:

  • BSI; Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik:

Das Smart-Meter-Gateway Cyber-Sicherheit für die Digitalisierung der 

Energiewirtschaft

  • Bundesnetzagentur:

Mess­ein­rich­tun­gen / In­tel­li­gen­te Mess­sys­te­me

  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:

Smart Meter: Intelligente Messsysteme für die Energiewende 

Vertrag & Zahlung

In der Regel erhältst du eine Jahresabrechnung nachdem du ein Jahr von Sunvigo mit Strom beliefert worden bist. Solltest du bereits vorher eine Abrechnung wünschen, wende dich bitte an power-supply@sunvigo.de.

Das können wir dir pauschal leider nicht beantworten. Es sind generell sowohl Gutschriften als auch Nachzahlungen möglich. Jedoch wird in der Jahresabrechnung dein individueller Stromverbrauch abgerechnet. 

Deine Stromkosten setzen sich aus den Kosten für den Netzstrom und für den Sonnenstrom zusammen. Für den Netzstrom fallen eine Grundgebühr und verbrauchsabhängige Kosten an. Für den Sonnenstrom variieren diese Kosten je nach gewähltem Tarif. Die genauen Konditionen findest du in deinem Vertrag.

Wenn deine gezahlten Abschläge im Abrechnungszeitraum der Jahresabrechnung höher als die Stromkosten sind, erhältst du eine Rückzahlung. Diese wird zum Anfang des Folgemonats auf dein Konto überwiesen.

Kommentar Janis einfügen

Zur Ermittlung der Abschlagszahlung werden deine voraussichtlichen Stromkosten pro Monat berechnet. Dazu wird dein prognostizierter Stromverbrauch mit deinen Tarifkonditionen verrechnet. Deine genauen Konditionen findest du in deinem Vertrag.

Unser Ziel ist es deine PV-Anlage so schnell wie möglich zu installieren und in Betrieb zu nehmen. Sollten dennoch Verzögerungen auftreten, wollen wir die Auswirkungen für dich so gering wie möglich halten. Daher berücksichtigen wir bei Verzögerungen von mehr als 6 Monaten "fiktiven Sonnenstrom" in deiner Jahresabrechnung. Dadurch erhältst du günstigeren Sonnenstrom, auch wenn deine Anlage noch nicht in Betrieb ist.

Der fiktive Sonnenstrom basiert auf einer simulierten Eigenversorgungsquote, die für unsere Kund*innen individuell erstellt wird. Diese Quote gibt an, wie viel des Strombedarfs im Haushalt durch Sonnenstrom gedeckt werden kann.

Wir buchen zwei separate Lastschriften von deinem Konto ab. Dies geht aus deiner Auftragsbestätigung und deinem Vertrags mit Sunvigo hervor. Einerseits buchen wir den vertraglich vereinbarten Stromabschlag für Sonnen- und grünen Netzstrom ab. Andererseits die vertraglich vereinbarte Premiumrate für die Versicherung deines Sonnenstrompreises, deine Batterie, die kostenlose Übernahme der PV-Anlage nach 20 Jahren und ggf. weitere Leistungen.

Fällig wird der erste Stromabschlag zum Zeitpunkt der Strombelieferung durch Sunvigo, wohingegen die erste Premiumrate erst zum Zeitpunkt der vollständigen Inbetriebnahme inkl. aller Komponenten und Netzanschluss fällig wird.

Fallen diese beiden Zeitpunkte zeitlich auseinander, kann es dazu kommen, dass du auf deinem Konto noch nicht den Einzug der vollständigen Rate siehst.

Bitte melde dich in diesem Fall über das Kontaktformular bei uns. Unser Kundensupport wird sich dann schnellstmöglich mit dir in Verbindung setzen.

Die Zählerstandsabfrage wird durchgeführt, um deinen exakten Stromverbrauch ermitteln zu können. Andernfalls findet eine rechnerische Ermittlung der Zählerstände statt. Diese kann von den realen Werten abweichen, sodass nicht die real verbrauchten Strommengen abgerechnet werden können.

Grundsätzlich steht 1.8.0 für den Bezug und 2.8.0 für die Einspeisung. Das bedeutet: Der Strom, den du aus dem Netz beziehst, wird unter 1.8.0 angegeben und der Strom, der ins Netz eingespeist wird, unter 2.8.0.

Bei deinem PV-Zähler steht die 1.8.0 für den Eigenverbrauch der PV-Anlage und 2.8.0 für die Stromproduktion.

Der Eigenverbrauch des Sonnenstroms wird mit Hilfe der zwei Zähler berechnet. Hierfür wird die Einspeisung (2.8.0 Haushaltszähler) von der Stromproduktion (2.8.0 PV-Zähler abzüglich des Eigenverbrauchs der Anlage) abgezogen. Somit kann eine genaue Berechnung des Eigenverbrauchs stattfinden.

Sofern die Verbrauchsmenge von Strom aus der PV-Anlage zur Berechnung der Flatrate überschritten wird, wird der über die festgelegte Verbrauchsmenge hinausgehende Stromverbrauch aus der PV-Anlage zum vertraglich vereinbarten Arbeitspreis für Sonnenstrom abgerechnet.

Lieferantenwechsel

Mach dir bitte keine Sorgen, in Ausnahmefällen kann das passieren. Bitte sende die Post des Grundversorgers an power-supply@sunvigo.de. Die Power Supply Specialists kümmern sich anschließend um dein Anliegen und werden sich mit dir in Verbindung setzen.

Ja, deinen alten Stromvertrag musst du selbst kündigen. Wir helfen dir aber gerne dabei. Schick uns einfach eine Nachricht und wir leiten dir ein Template weiter, welches du ausfüllen und fristgerecht per E-Mail an deinen Versorger schicken kannst. Schicke uns bitte anschließend die Kündigungsbestätigung vom Versorger, damit wir dich schnellstmöglich mit Strom beliefern können. Anbei findest du unter den folgenden Links Kündigungsvorlagen, die du ausfüllen und downloaden kannst:

ordentliche Kündigung

außerordentliche Kündigung bei Preiserhöhung

Kündigungs-Brief

Ja, das ist generell möglich. Nachdem wir dir eine Auftragsbestätigung für die Errichtung der Anlage zugesandt haben, melden wir dich gerne zum Wunschdatum für die Strombelieferung an. Das Wunschdatum kann auch vor Installationsbeginn liegen.

Nein, das ist nicht möglich. Deine Versorgung ist in jedem Fall gesichert. Solltest du keinen Vertrag bei einem anderen Lieferanten abgeschlossen haben oder Verzögerungen in den Prozessen auftreten, wirst du automatisch durch deinen Grundversorger in der Ersatzversorgung beliefert. Somit ist deine Versorgung immer gesichert.

Produkt

Du erhältst auf den Strompreis eine Preisgarantie von aktuell 12 Monaten. Nach Ablauf der Preisgarantie sind Preisanpassungen möglich. Start der Preisgarantie ist das Versanddatum deiner Auftragsbestätigung für den Stromvertrag.

Antwort einfügen.

Aktuell ist es uns leider nicht möglich, die Größe des Systems zu erhöhen. Die Komponenten (Batterie und Wechselrichter) wurden so gewählt, dass sie zur Größe deiner Anlage passen. Wir als Unternehmen wachsen jedoch stetig weiter und erweitern unser Leistungsspektrum. Somit ist es denkbar, dass wir in Zukunft die Größe deines Batteriespeichers erweitern können.

Leider ist es uns aktuell noch nicht möglich, einen Batteriespeicher nachzurüsten.

Die Anlage ist mit einem spezifischen, für die geplante Anlagengröße ausgewählten Wechselrichter im Sunvigo-Modell ausgestattet. Daher ist es uns leider nach heutigem Stand nicht möglich die Anlage zu vergrößern.

Momentan bieten wir die Notstromfunktion nicht an. Grundsätzlich ist ein derartiges System, egal ob Ersatzversorgung oder Notstromsystem auch nicht nötig. In Deutschland beläuft sich die jährliche ungeplante Unterbrechung der Stromversorgung laut Bundesnetzagentur auf durchschnittlich gerade einmal rund 2,5 min, bei gleichbleibender Tendenz über die letzten 15 Jahre. Bei Sunvigo liegt unser Fokus grundsätzlich auf einem zügigen Ausbau erneuerbarer Quellen, was der Versorgungssicherheit ganzheitlich in Deutschland und Europa zu Gute kommt und dazu beiträgt zukünftige Versorgungsunterbrechungen weiter zu reduzieren und damit einhergehend auch die Notwendigkeit einer Notstromversorgung.

Momentan sind unsere Anlagen noch nicht in Smart Home Systeme integrierbar

Eine Erweiterung deiner Anlage ist nicht notwendig. Die Installation erfolgt mit einem abgeschlossenen System und wir passen die Leistung des Wechselrichters an die Anzahl der Module und Strings an.

Netzanmeldung & Zählersetzung

Beim Zählersetzungstermin finden in der Regel drei Dinge statt:

1. Dein bestehender Haushaltszähler wird gewechselt, ein weiterer Zähler für die Erfassung der Solarstrommengen wird gesetzt und ggf. nicht weiter benötigte Zähler werden ausgebaut. Dies erfolgt durch den örtlichen Netzbetreiber.

2. Die Anlage wird mit dem Netz verknüpft, sodass überschüssiger Sonnenstrom ins Netz eingespeist werden kann.

3. Die Anlage wird durch unseren Installationspartner in Betrieb genommen, sodass der Sonnenstrom ab diesem Zeitpunkt genutzt werden kann. Voraussetzung hierfür ist zum Einen, dass die PV-Anlage und der Zählerschrank entsprechend installiert und vorbereitet sind und zum Anderen, dass wir einen offiziellen Termin von dem örtlichen Netzbetreiber erhalten haben. Bezüglich des Termins sind wir, wie alle anderen PV-Anlagenbetreiber, von den Bearbeitungszeiten und den Verfügbarkeiten des Netzbetreibers abhängig.

Der Termin selbst dauert in der Regel 1-2 Stunden.

Sunvigo ist ein sogenannter Vollversorger. Das bedeutet, dass wir dich nicht nur mit PV-Strom, sondern auch mit Grünstrom aus dem Netz versorgen. Zudem sind wir Eigentümer und Betreiber der Anlage und verkaufen den PV-Strom an dich (natürlich nur so viel wie du auch verbrauchst). Im Fachjargon der Verteilnetzbetreiber sind wir daher Anlagenbetreiber und du der/die Mieter*in, an den/die der Sonnenstrom verkauft wird - ein Mieterstrommodell im Sinne der Netzbetreiber.

Den separaten günstigen Sonnenstrom, den du von uns beziehst, wollen (und müssen) wir auf deiner Abrechnung kWh genau ausweisen. Das gilt genauso für den Netzstrom. Um genau aufschlüsseln zu können, wie viel Sonnenstrom von dir verbraucht und wie viel als Überschussstrom ins Netz eingespeist wurde, benötigen wir einen separaten zweiten Zähler.

Solange die Anlage nicht ordnungsgemäß ans Netz angeschlossen wurde und alle Zähler verbaut wurden, um den produzierten, verbrauchten und eingespeisten Strom zu erfassen, darf die Anlage nicht eingeschaltet werden. Die Anlage könnte dann zwar anfangen, Strom zu produzieren, dieser Strom kann aber nicht erfasst (gezählt) werden. Das ist rechtlich gesehen nicht erlaubt.

 

Siehe auch "Wann ist die Zählersetzung und was passiert bei dem Termin?"

Die Energiewende schreitet voran. Neben den vielen Vorteilen führt dies nach wie vor zu einem hohen Antragsvolumen bei den Netzbetreibern. Das wiederum führt auch zu längeren Bearbeitungszeiten im Bereich der Einspeiseanlagen. Zudem mahlen die Mühlen der Verteilnetzbetreiber langsamer als unsere und ohne Erzeugungsmessung kann die Anlage nicht ans Netz angeschlossen werden (siehe auch "Warum kann ich meine Anlage nicht benutzen, bevor die Zähler gesetzt sind?").

Wir bitten dafür um dein Verständnis. Du kannst dir sicher sein, dass unsere Mitarbeitenden in stetigem Austausch mit den zuständigen Behörden stehen und unsere Anliegen mit Nachdruck kommunizieren, um deine Anlage schnellstmöglich ans Netz zu bringen - in unserem und deinem Interesse. Es ist schließlich auch zu unserem Nachteil, wenn sich die Zählersetzung verzögert.

Die Anlage muss, gemäß Regularien, durch eine Elektrofachkraft in Betrieb genommen werden. Der Netzbetreiber schickt zwar einen Monteur, um den Zählerschrank zu überprüfen und die Zähler zu setzen, dieser Monteur nimmt die Anlage allerdings nicht in Betrieb, das macht die Elektrofachkraft.

Siehe auch "Wann ist die Zählersetzung und was passiert bei dem Termin?"

Die meisten Netzbetreiber vergeben spezifische Auftragsnummern und/oder kommunizieren mit den Installateuren über spezielle Installateursportale. Außerdem handelt es sich bei unserem Messkonzept (siehe auch "Warum fällt meine Anlage unter das Mieterstromkonzept?") um ein Sondermesskonzept, welches vor allem bei größeren Netzbetreibern durch eigene Abteilungen bearbeitet wird. Daher können an der Infohotline des Netzbetreibers häufig keine Aussagen getroffen werden.

Die Monteure der Netzbetreiber arbeiten werktags (Montag - Freitag) meist zwischen 7:30 Uhr und 17:00 Uhr. Daher werden auch nur in diesem Zeitfenster Termine vergeben. Termine am Wochenende sind daher leider nicht möglich.

Aber keine Sorge: Du musst nicht persönlich anwesend sein. Wenn du nebenan wohnende Personen oder Bekannte hast, die die Türe aufmachen und ein wenig nach dem Rechten sehen könnten, dann ist das ausreichend.

Betrieb / Monitoring / Störung

Bevor du Zugang zum Monitoring-Portal der PV-Anlage erhältst, müssen ein paar Schritte erledigt sein. Nachdem die Zähler gesetzt sind und die PV-Anlage in Betrieb genommen wurde, erfassen wir deren Daten. In den ersten Tagen des Betriebs führen wir eine Reihe von Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass die Anlage korrekt läuft. Sobald alle Prüfungen abgeschlossen sind und die Anlage ordnungsgemäß funktioniert, erhältst du Zugang zum Portal. Sollte deine Anlage bereits mehr als 2 Wochen nach der Zählersetzung in Betrieb sein und du hast noch keinen Zugang zum Portal, sende uns bitte eine E-Mail an hallo@sunvigo.de.

Das Monitoring-Portal und die App bieten dir die Möglichkeit folgende Daten fast live mitzuverfolgen:

Den produzierten Strom der PV-Anlage, deinen Stromverbrauch im Haus und dessen Aufteilung in Sonnenstrom der PV-Anlage oder der Batterie und Grünstrom aus dem Netz und den eingespeisten Überschussstrom. Die Daten kannst du sowohl aktuell sowie im zeitlichen Verlauf erkennen und so z.B. nachvollziehen, wie viel Sonnen- und Grünstrom du an einem Tag, einer Woche oder einem Monat, verbraucht hast. Die Informationen zum Portal solltest auch in der Mail finden, in der wir dich nach der erfolgreichen Zählersetzung und einer Prüfung von uns darüber informieren, dass du jetzt Zugang zu deiner PV-Anlage hast. Solltest du weitere Informationen wünschen oder Fragen zum Portal haben, melde dich gerne über unser Kontakt Formular oder mit einer Mail an hallo@sunvigo.de an uns.

Du hast eine Störung an deiner PV-Anlage erkannt? Eine LED an der Anlage leuchtet oder blinkt rot oder die Anzeige zeigt einen bestimmten Fehler an?

Schicke uns bitte eine E-Mail an hallo@sunvigo.de, in der du die Störung beschreibst. Am besten gehst du auf die folgenden Fragen ein:

Wann hast du die Störung entdeckt?

Wie hast du die Störung erkannt? (LED, Meldung auf einem Display einer Komponente, in der App oder im Portal)?

Sind Schalter, die zur PV-Anlage gehören (am Wechselrichter, der Batterie aber auch im Zählerschrank) ausgeschaltet?

Kam es vor der Störung zu einen Stromausfall im Haus?

Gerne kannst du Screenshots der App/des Portals erstellen und Fotos von Schaltern, die zur Anlage gehören und seit der Störung ausgeschaltet sind und Videos von leuchtenden/blinkenden LEDs machen und an die Mail anhängen.

Die Wartungen und Reparaturen der Anlage können ebenfalls an den Handwerkspartner vergeben werden, der für die Installation der Anlage verantwortlich ist. Sollten dort gerade keine Kapazitäten vorhanden sein, ist es aber auch möglich, dass die Wartung durch einen anderen Partner durchgeführt wird.

Eine Solaranlage besteht aus sehr zuverlässigen Komponenten. Im laufenden Betrieb überwachen wir alle Anlagen in einem Monitoring-System, sodass nur nach Bedarf Wartungen durchgeführt werden müssen. Sollte eine erkannte Störung nicht aus der Ferne zu beheben und dadurch der Einsatz eines Handwerkspartners notwendig sein, sprechen wir einen Termin mit dir ab.

Bei einem Stromausfall schaltet sich die PV-Anlage aus Sicherheitsgründen ab. Das ist natürlich ärgerlich, aber das hat wichtige Gründe. Der Wechselrichter der PV-Anlage ist an das öffentliche Stromnetz angebunden damit er funktionieren kann. Fällt der Strom im öffentlichen Netz aus, kann der Wechselrichter auch nicht mehr arbeiten und Wechselstrom produzieren. Sobald der Ausfall behoben ist, kann die PV-Anlage neu gestartet und Sonnenstrom wieder produziert werden. 

Wenn du die PV-Anlage nach einem Stromausfall neu starten möchtest, schreibe uns bitte ein Mail an hallo@sunvigo.de. Wir schicken dir gerne eine Anleitung zum Neustart zu, die genau auf deine PV-Anlage abgestimmt ist.

Die PV-Anlage regelt die Ladung der Batterie entsprechend dem vorhandenen PV-Überschuss. Dieser ist abhängig von der aktuellen Erzeugung und dem Verbrauch. Da sich beides laufend ändert, durch z.B. ziehende Wolken oder das Ein- und Ausschalten von Verbrauchern, wird auch die Batterieladung ständig nachgeregelt. Damit das System nicht ins Schwingen gerät, ist die Regelung relativ träge, es kann also übergangsweise der Fall auftreten, dass die Batterie geladen wird, während gleichzeitig Strom aus dem Netz bezogen wird. Das tritt aber immer nur sehr kurzfristig auf und wird dann i.d.R. schnell ausgeglichen.Die Anzeige in Ihrem Screenshot zeigt nur die kurzfristigen Momentanwerte.

Zur Analyse einer PV-Anlage ist es sinnvoller sich die Verlaufswerte in der Energiebilanz anzuschauen, diese sind über einige Minuten gemittelt und enthalten keine kurzfristigen Schwankungen. Hier ist auch keine Ladung mit Netzstrom zu erkennen. Eine geringfügige Ladung der Batterie mit Netzstrom findet übrigens auch statt, wenn der Ladezustand unterhalb eines kritischen Wertes fällt (5%) und gerade keine PV-Leistung vorhanden ist, um eine schädliche Tiefentladung zu vermeiden.

Eine Batterieladung aus dem Netz tritt also immer nur kurzfristig auf und umfasst stets nur sehr geringe Energiemengen. Das wichtigste für dich: In keinem Fall wird dir aus dem Netz bezogener Strom, der für die Batterieladung oder sonstigen Eigenverbrauch der PV-Anlage verwendet wird, als Verbrauch angerechnet. Bei dir sind beide Zähler - Netzbezug und Erzeugung - als Zwei-Richtungs-Zähler ausgeführt. Strom, der aus dem Netz kommt, aber von der PV-Anlage verbraucht wird, fließt nicht in deinem Haushalt und muss auch nicht von dir bezahlt werden.

Sonstiges

Wir wollen uns für jede erfolgreiche Empfehlung von dir mit einem Bonus von 250€ für dich und auch für das neue Sunvigo-Mitglied bedanken. Um nachvollziehen zu können, welches neue Mitglied durch deine Empfehlung zu uns gefunden hat, teile deinem/r (Sales) Berater/in bitte den Namen und die Kontaktinformationen des neuen Mitglieds per E-Mail mit.

Alternativ kann deine Kontaktperson beim Ausfüllen des Solar-Checks auch einen "Empfehlungscode" angeben. Bitte teile deiner Kontaktperson hierfür deine sechsstellige Auftragsnummer "XXX-XXX" mit, damit wir die Empfehlung richtig zuordnen können. Deine Auftragsnummer findest du auf der Vorderseite deines persönlichen Angebots. 

Die Empfehlung unseres Versicherers (ERGO) ist, die Gebäudeversicherung über die Installation der PV-Anlage zu informieren. Versichert ist die Anlage natürlich über uns. Kosten werden aufgrund der Informationsübermittlung an deine Versicherung nicht auftreten.

Auch laut AGB ist festgelegt, dass du den Anbieter deiner Gebäudeversicherung über die PV-Anlage informierst.

Siehe AGB 4.6 (e):

"Der Kunde informiert seine Gebäudeversicherung über die Errichtung und den Betrieb der PV-Anlage nebst Nebenanlagen auf bzw. in seinem Gebäude."

Kommt es zu Schäden an der Anlage, sind diese durch die Versicherungen von Sunvigo abgedeckt (Allgefahrenversicherung und Betreiberhaftpflicht). Sollte der sehr unwahrscheinliche Fall eintreten, dass die PV-Anlage Schäden an deinem Haus verursacht, greift hier die Betreiberhaftpflichtversicherung von Sunvigo. Kommt es zu Schäden am Haus, die nicht nachweisbar durch die Anlage verursacht werden, (z.B. höhere Gewalt) greift deine Wohngebäudeversicherung. Diese Hinweise findest du auch unter Ziffer 4.6 der aktuell geltenden AGB.

Zur Inbetriebnahme einer PV-Anlage muss der Zählerschrank einer bestimmten Norm entsprechen.

Folgende Punkte müssen beispielsweise erfüllt sein:

- Schrank (aus Metall) verbaut

- Mindesthöhe (1,1 m) eingehalten 

- gewisse Komponenten darin verbaut

Ist ein solcher Schrank nicht vorhanden oder kann der bestehende nicht nachgerüstet werden, ist ein komplett neuer Zählerschrank nötig.

Wenn unregelmäßige Witterungseinflüsse auf das Dach einwirken, können entfernte oder durch die PV-Installation beschädigte Pappdocken teilweise auf Dauer den Dachstuhl beschädigen. Daher kann Sunvigo leider eine Installation erst verantworten, wenn Pappdocken vollständig vom Dach entfernt wurden.

Link zu Projekt Verlauf Dokument.

Nein. Da wir Eigentümer und Betreiber der Anlage sind, kümmern wir uns um alle administrativen Aufgaben. Du hast hier keinerlei Aufwand.

Finde unverbindlich und einfach heraus, ob Sunvigo die richtige Wahl für dich ist