Baden-Württemberg führt als erstes Bundesland die Solardachpflicht ein und auch die Ampel-Regierung hat konkrete Pläne in den Koalitionsvertrag mit aufgenommen. Alle Infos zur Solardachpflicht, wo sie überall schon gilt und wie sie einfach umzusetzen ist, im Überblick.
Disclaimer: Das hier erwähnte Finanzierungsmodell bezieht sich auf unsere Solaranlage in Kombination mit einem Solarstromvertrag.
Hausbesitzer:innen können aktuell noch aufatmen, denn noch sind private Wohnhäuser nicht von der Solardachpflicht betroffen. Das soll sich aber schon bald ändern. Bereits im Mai will die Landesregierung Baden-Württemberg den ersten Gesetzentwurf zur Solardachpflicht von Wohngebäuden vorlegen. Vorerst sind ausschließlich Neubauten betroffen. Ab dem 01.01.2023 sollen dann auch auf sanierungsbedürftigen Dächern von privaten Wohngebäuden verpflichtend Solarmodule installiert werden. Auch die Bundesregierung hat die Solardachpflicht als wichtige Maßnahme zur Umsetzung der Energiewende in den Koalitionsvertrag mit aufgenommen:
Wie genau die Vorgabe bei privaten Neubauten zu interpretieren ist, werden Hausbesitzer:innen im ersten Halbjahr 2022 erfahren, denn der erste Gesetzentwurf zur bundesweiten Solardachpflicht ist bereits auf dem Weg. Gesamtgesellschaftlich ist die Solardachpflicht eine sinnvolle Maßnahme und gemessen an den eigenen Zielen ist sie auch dringend nötig: Bis 2030 sollen bereits 80 Prozent des Energiebedarfs in Deutschland aus erneuerbaren Energien kommen. Aktuell werden etwa 44 Prozent unseres Energiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt. Es gibt also noch viel Potenzial, das ausgeschöpft werden will.
Während viele Hausbesitzer:innen sich mutmaßlich darüber ärgern, dass sie nun den Booster für die Energiewende liefern sollen, sehen sich letztlich alle mit einer Frage konfrontiert: Wie soll die Solardachpflicht umgesetzt werden? Fest steht, dass Hausbesitzer:innen als Bauherren selbst für die Umsetzung der Solardachpflicht verantwortlich sind. Diejenigen, die sich bereits mit dem Thema auseinandergesetzt haben, wissen, dass die Anschaffung und der Betrieb einer Solaranlage viel Arbeit bedeutet. Kein Wunder also, dass die Energiewende bislang so schwerfällig vorwärts geht. Nun werden neue Pflichten eingeführt, jedoch keine Ideen und konkrete Pläne für die Umsetzung geliefert.
Wer die Solardachpflicht umsetzen und somit eine Solaranlage auf seinem Dach installieren muss, muss sich auf einen langwierigen Prozess gefasst machen. Denn schon die Formulare zur Einrichtung einer Anlage sind eine Wissenschaft für sich und bereiten vielen Hausbesitzer:innen Kopfschmerzen. Vom Zeitpunkt der Beantragung bis zu dem Tag, an dem die Solaranlage wirklich Strom produziert, können mehrere Monate vergehen. Das liegt vor allem daran, dass die Verfügbarkeit der Komponenten limitiert ist, die Installateure oft über Monate lang ausgebucht sind und der Weg über die Behörden einen immer wieder mit neuen Hürden überrascht. Hausbesitzer:innen, die sich vor dem Inkrafttreten der Solardachpflicht bereits mit dem Thema Solarenergie auseinandersetzen und für das passende Solar-Modell entscheiden, sind somit klar im Vorteil.
An dieser Stelle werfen wir einen Blick auf die derzeitige Situation für Solar-Interessierte. Denn wer eine Solaranlage auf dem Dach haben will, um lokal produzierte Energie zu nutzen, musste bisher einiges beachten. Die gängigen Modelle sind Kauf oder Miete. Als Käufer oder Mieter einer Solaranlage ist man gleichzeitig der Betreiber und damit in der Verantwortung für eine komplexe Technologie, die gewartet und überwacht werden muss und deren Überproduktion an Energie zu Spitzenzeiten ins öffentliche Netz eingespeist wird: Damit wird der Hausbesitzer plötzlich auch zum Strommakler.
Beim Kauf einer Anlage ist man der Besitzer und folglich auch der Betreiber der Anlage und genießt demnach die volle Entscheidungsfreiheit bzgl. der Planung und dem Betrieb. Gleichzeitig trägt man als Betreiber einer PV-Anlage die gesamten technischen, steuerrechtlichen, regulatorischen und finanziellen Risiken selbst. Man muss im besten Sinn zum Experten in Sachen Solarenergie werden. Das nimmt in der Regel viel Zeit in Anspruch, da die Technik und Regularien bis ins kleinste Detail geplant und umgesetzt werden müssen. Da eine Solaranlage außerdem kein Schnäppchen ist, müssen Käufer mit hohen Anschaffungskosten sowie laufenden Kosten rechnen.
Bei einer 10 kWp Solaranlage mit einem zusätzlichen 5.1 kWh Batteriespeicher, liegen die Investitionskosten bei etwa 30.867 € Anschaffungswert. Der Invest in einen Batteriespeicher wird empfohlen, da dieser den Autarkiegrad erhöht und somit weniger Strom aus dem Netz hinzugekauft werden muss. Die Kosten für den Netzstrom variieren, je nach Lage des Strommarktes, und belaufen sich aktuell auf ca. 500+ € pro Jahr. Ähnlich wie bei einem Handy-Akku, lässt auch die Leistung eines Batteriespeichers über die Zeit nach und die Herstellergarantie liegt in der Regel nur zwischen drei und acht Jahren. Für Hausbesitzer:innen bedeutet das, dass regelmäßig Hardware ersetzt werden muss, um den Sonnenstrom auch optimal zu nutzen.
Zusätzlich fallen laufende Kosten für die Wartung, Reparatur und Reinigung an. Die Wartung sollte alle ein bis zwei Jahre erfolgen und muss von Fachpersonal durchgeführt werden. Die Kosten inkl. kleiner Reparaturen und Reinigung liegen bei ca. 458 € pro Jahr.
Entscheidet man sich für die Miete einer Solaranlage, gibt man mehr Verantwortung ab und profitiert meist von einem guten Service-Paket, welches die Planung, Installation, Wartung und Versicherung der Anlage einschließt. Da man als Mieter weiterhin der Betreiber der Anlage ist, trägt man dennoch die Verantwortung für technische, steuerrechtliche, regulatorische und finanzielle Risiken. Im Gegensatz zum Kauf fallen bei der Miete keine Anschaffungskosten, sondern eine feste monatliche Rate für die nächsten 15-20 Jahre an, die langfristig gesehen hohe Kosten verursacht.
Bei der Miete einer 10 kWp Solaranlage mit 5.1. kWh Batteriespeicher plus Service-Paket, liegen die monatlichen Kosten bei etwa 200 € pro Monat. Bei einer Laufzeit von 20 Jahren entstehen unter Einberechnung des Netzstroms (ca. 7.660 €) und abzüglich der Einspeisevergütung Gesamtkosten von 44.220 €.
Neben den Risiken und den Kosten, die bei beiden Modellen variieren, haben Kauf und Miete jedoch eins gemeinsam: Sie haben einen direkten Einfluss auf deine Steuererklärung und nicht immer einen guten.
Als Käufer oder Mieter einer Solaranlage bist du der Betreiber und damit automatisch Unternehmer, da dein überschüssiger Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Dieser wird mit aktuell 7 Cent pro kWh vergütet. Die Solaranlage muss ab einer Mindestleistung von 10 kWp als Gewerbebetrieb angemeldet werden und damit müssen auch Gewinne steuerrechtlich ausgewiesen werden. Für Hausbesitzer:innen bedeutet das, dass die Steuererklärung in den nächsten Jahren komplizierter wird.
Wer also die Solardachpflicht erfüllen muss, muss sich gleichzeitig auch A) wirklich für Solarenergie interessieren und damit auseinandersetzen wollen und B) es sich leisten können.
Wenn du mehr über die Unterschiede zwischen Kauf-, Miete- und dem Sunvigo-Modell erfahren möchtest, lies hier unseren Blogbeitrag: Kauf, Miete oder Sunvigo?
„Aber wenn die Solardachpflicht erst in den nächsten Jahren auf Bundesebene eingeführt wird, brauche ich mich darum ja noch nicht zu kümmern”, werden viele jetzt denken. Achtung! – Einige Bundesländer haben bereits eigene Pläne zur Solardachpflicht für 2022. Alle Infos zu den Plänen der Bundesländer findest du in der Übersicht.
Status: beschlossen
Wann: seit dem 01.01.2022
Regelung für Hausbesitzer:innen: Ab dem 01.05.2022 müssen auf neuen Wohngebäuden, Solaranlagen installiert werden. Ab dem 01.01.2023 müssen auch auf Dächer von Wohngebäuden, die saniert werden müssen, verpflichtend Solarmodule installiert werden.
Regelung für Gewerbegebäude: Auf neu gebauten Nicht-Wohngebäuden und auf neu gebauten, offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Parkplätzen müssen Solaranlagen installiert werden.
Nicht betroffen: Bestandsgebäude
Status: in Planung
Wann: voraussichtlich ab Juli 2022
Regelung für Hausbesitzer:innen: folgt voraussichtlich ab 2023
Regelung für Gewerbegebäude: Auf neuen Gewerbe- und Industriebauten mit einer mindest Dachfläche von 50 qm müssen Solaranlagen installiert werden.
Nicht betroffen: andere Nicht-Wohngebäude; Wohngebäude und Dachsanierungen (voraussichtlich ab 2023); Bestandsgebäude
Status: beschlossen
Wann: ab dem 01.01.2023
Regelung für Hausbesitzer:innen: Auf allen Dächern von neuen Gebäuden (sowohl Nicht-Wohngebäude, als auch Wohngebäude) und bei Dachsanierungen mit einer mindest Dachfläche von 50 qm müssen Solaranlagen installiert werden.
Nicht betroffen: Bestandsgebäude
Status: keine Solardachpflicht geplant
Status: in Planung
Wann: noch offen
Regelung für Hausbesitzer:innen: Auf allen Dächern von neuen Gebäuden (sowohl Nicht-Wohngebäude, als auch Wohngebäude) und bei Dachsanierungen müssen Solaranlagen installiert werden.
Nicht betroffen: Bestandsgebäude
Status: beschlossen
Wann: ab dem 01.01.2023
Regelung für Hausbesitzer:innen: Auf allen Dächern von neuen Gebäuden (sowohl Nicht-Wohngebäude, als auch Wohngebäude) müssen Solaranlagen installiert werden. Ab dem 01.01.2025 müssen bei Dachsanierungen Solaranlagen installiert werden.
Nicht betroffen: Bestandsgebäude
Status: keine Solardachpflicht geplant
Status: keine Solardachpflicht geplant
Status: beschlossen
Wann: ab dem 01.01.2023
Regelung für Hausbesitzer:innen: Alle Dächer bei neuen Wohngebäuden, sollen für die nachträgliche Installation von Solaranlagen vorbereitet werden.
Regelung für Gewerbegebäude: Auf neu gebauten Nicht-Wohngebäuden müssen ab einer Dachfläche von 75 qm mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit Solaranlagen ausgelegt werden.
Nicht betroffen: Wohngebäude (nur indirekt); Dachsanierungen
Status: beschlossen
Wann: seit dem 01.01.2022
Regelung für Hausbesitzer:innen: /
Regelung: Auf neu gebauten, offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Parkplätzen müssen Solaranlagen installiert werden.
Nicht betroffen: Nicht-Wohngebäuden (wie Schulen oder Gewerbe-Bauten); Wohngebäude; Dachsanierungen; Bestandsgebäude
Status: beschlossen
Wann: ab dem 01.01.2023
Regelung für Hausbesitzer:innen: /
Regelung für Gewerbegebäude: Auf neuen Gewerbe- und Industriebauten mit einer mindest Dachfläche von 100 qm müssen 60 Prozent der Dachfläche mit Solaranlagen installiert werden. Auf neu gebauten, offenen Parkplätzen mit mehr als 50 Parkplätzen müssen Solaranlagen installiert werden.
Nicht betroffen: Wohngebäude; Dachsanierungen; Bestandsgebäude
Status: keine Solardachpflicht geplant
Status: keine Solardachpflicht geplant
Status: keine Solardachpflicht geplant
Status: in Planung
Wann: voraussichtlich in 2022
Regelung für Hausbesitzer:innen: Auf allen Dächern von neuen Gebäuden (sowohl Nicht-Wohngebäude, als auch Wohngebäude) und bei Dachsanierungen (wenn mindestens 10% der Dachfläche saniert wird) von Nicht-Wohngebäuden müssen Solaranlagen installiert werden.
Nicht betroffen: Bestandsgebäude
Status: keine Solardachpflicht geplant
Status: beschlossen
Wann: seit dem 01.01.2022
Regelung für Hausbesitzer:innen: Ab dem 01.05.2022 müssen auf neuen Wohngebäuden, Solaranlagen installiert werden. Ab dem 01.01.2023 müssen auch auf Dächer von Wohngebäuden, die saniert werden müssen, verpflichtend Solarmodule installiert werden.
Regelung für Gewerbegebäude: Auf neu gebauten Nicht-Wohngebäuden und auf neu gebauten, offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Parkplätzen müssen Solaranlagen installiert werden.
Nicht betroffen: Bestandsgebäude
Status: in Planung
Wann: voraussichtlich ab Juli 2022
Regelung für Hausbesitzer:innen: folgt voraussichtlich ab 2023
Regelung für Gewerbegebäude: Auf neuen Gewerbe- und Industriebauten mit einer mindest Dachfläche von 50 qm müssen Solaranlagen installiert werden.
Nicht betroffen: andere Nicht-Wohngebäude; Wohngebäude und Dachsanierungen (voraussichtlich ab 2023); Bestandsgebäude
Status: beschlossen
Wann: ab dem 01.01.2023
Regelung für Hausbesitzer:innen: Auf allen Dächern von neuen Gebäuden (sowohl Nicht-Wohngebäude, als auch Wohngebäude) und bei Dachsanierungen mit einer mindest Dachfläche von 50 qm müssen Solaranlagen installiert werden.
Nicht betroffen: Bestandsgebäude
Status: keine Solardachpflicht geplant
Status: in Planung
Wann: noch offen
Regelung für Hausbesitzer:innen: Auf allen Dächern von neuen Gebäuden (sowohl Nicht-Wohngebäude, als auch Wohngebäude) und bei Dachsanierungen müssen Solaranlagen installiert werden.
Nicht betroffen: Bestandsgebäude
Status: beschlossen
Wann: ab dem 01.01.2023
Regelung für Hausbesitzer:innen: Auf allen Dächern von neuen Gebäuden (sowohl Nicht-Wohngebäude, als auch Wohngebäude) müssen Solaranlagen installiert werden. Ab dem 01.01.2025 müssen bei Dachsanierungen Solaranlagen installiert werden.
Nicht betroffen: Bestandsgebäude
Status: keine Solardachpflicht geplant
Status: keine Solardachpflicht geplant
Status: beschlossen
Wann: ab dem 01.01.2023
Regelung für Hausbesitzer:innen: Alle Dächer bei neuen Wohngebäuden, sollen für die nachträgliche Installation von Solaranlagen vorbereitet werden.
Regelung für Gewerbegebäude: Auf neu gebauten Nicht-Wohngebäuden müssen ab einer Dachfläche von 75 qm mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit Solaranlagen ausgelegt werden.
Nicht betroffen: Wohngebäude (nur indirekt); Dachsanierungen
Status: beschlossen
Wann: seit dem 01.01.2022
Regelung für Hausbesitzer:innen: /
Regelung: Auf neu gebauten, offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Parkplätzen müssen Solaranlagen installiert werden.
Nicht betroffen: Nicht-Wohngebäuden (wie Schulen oder Gewerbe-Bauten); Wohngebäude; Dachsanierungen; Bestandsgebäude
Status: beschlossen
Wann: ab dem 01.01.2023
Regelung für Hausbesitzer:innen: /
Regelung für Gewerbegebäude: Auf neuen Gewerbe- und Industriebauten mit einer mindest Dachfläche von 100 qm müssen 60 Prozent der Dachfläche mit Solaranlagen installiert werden. Auf neu gebauten, offenen Parkplätzen mit mehr als 50 Parkplätzen müssen Solaranlagen installiert werden.
Nicht betroffen: Wohngebäude; Dachsanierungen; Bestandsgebäude
Status: keine Solardachpflicht geplant
Status: keine Solardachpflicht geplant
Status: keine Solardachpflicht geplant
Status: in Planung
Wann: voraussichtlich in 2022
Regelung für Hausbesitzer:innen: Auf allen Dächern von neuen Gebäuden (sowohl Nicht-Wohngebäude, als auch Wohngebäude) und bei Dachsanierungen (wenn mindestens 10% der Dachfläche saniert wird) von Nicht-Wohngebäuden müssen Solaranlagen installiert werden.
Nicht betroffen: Bestandsgebäude
Status: keine Solardachpflicht geplant
Bei so vielen unterschiedlichen Regelungen zu der Solardachpflicht, kann man schnell den Mut verlieren. Vor allem Hausbesitzer:innen, die mit der Solardachpflicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden, stellen sich gerade sicherlich einige Fragen:
Das Gute ist: auch wenn du alle diese Fragen mit “Nein” beantwortest, kannst du trotzdem ganz einfach die Solardachpflicht erfüllen, ohne Solar-Experte werden zu müssen. Du fragst dich wie? Mit Sunvigo! Bei Sunvigo bekommst du einen Stromvertrag inkl. Solaranlage. So beliefern wir dich mit Sonnenstrom von deinem Dach und zertifiziertem Grünstrom aus dem Netz. Dabei übernehmen wir die gesamten Kosten für die Anschaffung, Installation, Wartung, Instandhaltung und Versicherung. Du zahlst einfach nur den Strom, den du verbrauchst, so wie bei einem Stromanbieter.
Darüber hinaus musst du dir weder Gedanken um die Risiken, noch um die bürokratischen Hürden machen, da wir als Betreiber der Anlage die komplette Verantwortung übernehmen und für dich den Papierkram erledigen. Und das Beste: Wenn du einen unserer Premium Tarife wählst, erhältst du einen zusätzlichen Batteriespeicher und profitierst von einer 20 Jahre Preisgarantie auf deinen Sonnenstrom.
Der Umstieg lohnt sich bereits jetzt! Auch wenn die Solardachpflicht noch nicht greift, kannst du dich schon heute mit Solarenergie vor steigenden Strompreisen schützen. In den letzten Wochen haben sich die Strompreise fast verdreifacht und Expertenprognosen zufolge, wird der Strompreis in den nächsten Jahren noch mal um etwa 50 Prozent steigen.
Du möchtest mehr darüber erfahren, wie du dich vor steigenden Strompreisen mit Solarenergie schützen kannst? Dann lies unseren Blogbeitrag: Warum die aktuelle Strompreisentwicklung der beste Grund ist, um jetzt auf Solarenergie umzusteigen.
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